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Foto: wikipedia |
Otto Hofmann war der Gerichtsherr des Gerichts, das Ewald Huth zum Tode verurteilt hat.
Hofmann war von 1940 bis 1943 Chef des Rasse- und
Siedlungshauptamts und in dieser Funktion auch Teilnehmer der Wannsee-Konferenz
am 20. Januar 1942, bei der die industrielle Ermordung der jüdischen
Bevölkerung im NS-Herrschaftsbereich organisiert wurde.
Die Stuttgarter Zeitung berichtete auch über ihn am 16. Februar 2022 in einem Artikel über "Bürgerliche Schreibtischtäter" bei der Wannsee-Konferenz. Hinter Pay-Wall.
Im
April 1943 wurde Hofmann Führer des SS-Oberabschnitts Südwest. Damit unterstand ihm das SS- und Polizei-Gericht XI in Stuttgart, Sitz Etzelstraße 7, Verhandlungsort Wannenstraße 16.
1944 wurde er General der Polizei.
Nach dem Krieg wurde eine längere Internierung wurde er als einer der
Hauptangeklagten im Prozess gegen das Rasse- und Siedlungshauptamt angeklagt
und im März 1948 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
zu 25 Jahren Haft verurteilt. 1954 wurde er dank einer Amnestie des US-Hochkommissars begnadigt.
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Sammlung Familie Huth |
Der Haftbefehl für Ewald Huth vom 18. März 1944 wurde von Otto Hofmann unterzeichnet.
Bei Verfahren selbst trat ein weiterer Hoffmann auf (der mit 2f).
Obersturmbannführer und SS-Richter Hoffmann leitet das Verfahren.
Näheres ist über ihn nicht bekannt, aber man kann davon ausgehen, dass er Volljurist war und nach dem Krieg als hochangesehener Richter an einem deutschen Gericht wirkte.
Der Vertreter der Anklage Schön war SS-Richter der Reserve, auch er wohl Volljurist.