Sonntag, 6. Februar 2022

Todesurteil(e) in der Wannenstraße 16

Wannenstraße 16

Vor der Villa in der Wannenstraße 16 in Stuttgart-Süd befinden sich zwei Stolpersteine für die ehemaligen Besitzer Helene und Dr. Robert Mainzer. Robert Mainzer war Rechtsanwalt und Notar.

Die Familie Mainzer wurde am 22. August 1942 von Stuttgart aus ins KZ Theresienstadt deportiert und dort ermordet. 

Im Adressbuch der Stadt Stuttgart ist noch 1943 R. Mainzer als Besitzer angegeben mit der Adresse des "Judenhauses" in der Eberhardstraße 1.

Tatsächlich hatte die Gestapo das Gebäude am 21. August 1942 konfisziert. Eigentümer war bis zum Kriegsende das Deutsche Reich "vertreten durch Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler."



Todesurteile

Aus verschiedenen Militärgerichtsakten aus der NS-Zeit geht hervor, dass in diesem Gebäude das SS- und Polizei-Gericht XI tagte. In mindestens zwei Fällen wurde in der Wannenstraße 16 ein Todesurteil gesprochen. Ewald Huth wurde dort am 26. Mai 1944 zum Tode verurteilt und am 1. November 1944 auf der Dornhalde erschossen.

Eigentlich hatte das SS- und Polizei-Gericht XI als Sitz die Etzelstraße 7, so steht es auch im Adressbuch ab 1941. Im Übrigen war die Etzelstraße 7 Sitz verschiedener SS-Organisationen.

Über die sonstige Nutzung des Gebäudes kenne ich bisher nur Gerüchte. Für weitere Informationen wäre ich dankbar. 

Nachtrag vom 08.02.2022

Nach dem Krieg ging das Gebäude aus dem Besitz des Deutschen Reichs in den Besitz der Bundesrepublik über. In den Wiedergutmachungsverfahren Ende der 1950er Jahre verlangten die Erben von Robert Mainzer das Gebäude nicht zurück. Ihre Ansprüche, auch die der Nutzung zwischen 1942 und 1957 wurden in einer ganzen Reihe von Wiedergutmachungsverfahren geklärt. Im Landesarchiv Ludwigsburg können die Verfahrensakten eingesehen werden. Nach den Verfahren war die Bundesrepublik rechtlich einwandfrei im Besitz des Gebäudes und hat es an Privat verkauft. An der Rechtmäßigkeit des Besitzes der aktuellen Eigentümer, die ich nicht kenne, besteht nicht die Spur eines Zweifels.

Obwohl es in den Verfahren auch um die Nutzung zwischen 1942 und 1945 ging, gibt es in den Hunderten von Seiten, die ich durchgesehen habe, keinen Hinweis darauf, wie Himmler das Gebäude genutzt hat. 

Quelle:
[1] Die Wiedergutmachungsakten der Mainzer-Erben im Staatsarchiv Ludwigsburg umfassen zahlreiche Aktenbüschel. Nur in einem der Büschel, EL 402/25 Bü 587, befinden sich Hinweise auf die Nutzung der Gebäude zwischen 1942 und 1945 und die sind nicht sehr inhaltsreich.
Dort findet man: „The Gestapo confiscated this property on 21-Aug-1942“.
Im Grundstückblatt des Finanzministerium vom 4. Juni 1946 ist angegeben, dass „Eigentümer Deutsches Reich vertreten durch Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler“.
[2] Militärgerichtsurteil Ewald Huth. Im Besitz der Familie Huth


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